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Bewertung der Sachbezüge für 1996
Die für das Jahr 1995 festgelegten Sachbezugswerte (Verordnung vom , BGBl S. 3849) werden für das Jahr 1996 entsprechend den zu erwartenden Preissteigerungen fortgeschrieben; danach beträgt der Gesamtsachbezugswert in den alten Bundesländern 673 DM. Für die neuen Bundesländer bedarf es weiterhin einer besonderen Festsetzung der Sachbezugswerte für freie Unterkunft und freie Wohnung. Der Wert für die Unterkunft erhöht sich um 20 DM auf 200 DM. Einschließlich des für das gesamte Bundesgebiet geltenden Wertes für freie Verpflegung von 346 DM ergibt sich für die neuen Bundesländer ein Gesamtsachbezugswert von 546 DM.
Für Jugendliche und Auszubildende wird für freie Verpflegung der volle Sachbezugswert angesetzt; ein Abschlag wie in den zurückliegenden Jahren ist nicht mehr vorgesehen. Um einen übermäßigen Anstieg des Sachbezugswerts zu vermeiden, erfolgt die Umstellung in mehreren Stufen. Im Hinblick auf die derzeitige Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt wird jedoch der für die Übergangszeit noch enthaltene Abschlag nur geringfügig von 10 v. H. auf 7 v. H. abgeschmolzen.
Sachbezüge, die der versicherte Arbeitnehmer anstelle eines beitragspfli...