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STFAN Nr. 2 vom Seite 26

Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Rechtsanwalt Dipl.-Finw. Reinhard Schweizer; Leverkusen

An dieser Stelle finden Sie Monat für Monat ausgewählte aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit.

Urteile des Monats

Kein Pflege-Pauschbetrag für den amtlich bestellten Betreuer

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Pflege-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 6 EStG.

Die Kläger wurden für das Streitjahr 2015 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger ist seit 2013 zum Betreuer der A (Jahrgang 1925) und seit 2015 auch ihres Sohnes H (Jahrgang 1946) bestellt (u. a. betreffend „Gesundheitsfürsorge“). Beide Betreuten wohnen seit 2012 in unterschiedlichen Pflegeheimen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der behinderte Sohn (Grad der Behinderung von 100; Merkmal „H“) noch im Haushalt seiner Mutter gelebt.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr erklärte der Kläger „steuerfreie Aufwandentschädigungen bzw. Einnahmen“ als ehrenamtlicher Betreuer i. H. v. 798 € und machte Pflege-Pauschbeträge nach § 33b Abs. 6 EStG i. H. v. jeweils 924 € für beide Betreuten geltend. Das Finanzamt lehnte den Ansatz der Pauschbeträge ab.

Mit dem Einspruch machte der Kläger lediglich noch den Pauschbetrag für die Pflege von H geltend, der Pflegegrad 4 habe, im Rollstuh...