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PiR Nr. 2 vom Seite 55

IFRS als internationales Recht?

PD Dr. Andreas Haaker und WP Dr. Jens Freiberg

Im Zuge der Diskussion eines Beschlusses des OLG Frankfurt, nach dem im Enforcement-Verfahren ein sog. „objektiver Fehlerbegriff“ gelten soll und der BaFin somit durch Norminterpretation faktische Rechtssetzungskompetenz zukommen könnte, stellen Lüdenbach/Freiberg fest: „Die IFRS sind internationales Recht“ (DB 2019 S. 2309). Ist das der Fall?

Contra

Vorab zum OLG-Beschluss: Das Gegenteil von „falsch“ (= fehlerhaft) ist „wahr“. Wahrheit heißt „Übereinstimmung einer Aussage mit der Wirklichkeit“. Dabei gibt es immer nur eine objektive Wahrheit, über deren Besitz jedoch unbeschadet des Grades der subjektiven Gewissheit niemals endgültige Sicherheit bestehen kann. Es können immer neue Tatsachen entdeckt werden, die einer bewährten Theorie (= Aussagen über die Wirklichkeit) widersprechen, wodurch sich diese aus logischen Gründen objektiv als nicht wahr erweist. Man darf Newton jedoch nicht im Nachhinein vorhalten, dass Einstein seine Theorie im Speziellen sowie das mechanische Denken im Allgemeinen widerlegt hat, zumal sie sich in Grenzfällen weiterhin hervorragend bewährt (vgl. Einstein/Infeld, Die Evolution der Physik, Hamburg 1956). Hinsichtlich einer „objektiven ...

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