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Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherung auf dem Zweitmarkt
Der BFH hat mit entschieden, dass bei der Veräußerung von „gebrauchten“ Lebensversicherungen das charakterbestimmende Merkmal in der Abtretung der Geldforderung (Ablaufleistung zuzüglich Überschussbeteiligung) zu sehen ist.
I. Leitsatz
Die Veräußerung von „gebrauchten“ Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit.
II. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist u. a. der Erwerb und die Verwertung bestehender Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie die Erbringung von Verwaltungs- und Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Kapitallebensversicherungen.
Im Streitjahr erwarb die Klägerin Kapitallebensversicherungen von Privatpersonen (Versicherungsnehmern) zu einem Betrag, der unter der eingezahlten Summe, aber über dem Rückkaufswert der jeweiligen Versicherung lag. Im Anschluss an die Übernahme gestaltete die Klägerin die Versicherungsverträge derart um, dass diese für die Restlaufzeit möglichst gleichförmig weiterliefen. Sie kündigte Versicherungsbestandteile, die für die Ablaufleistung unerheblich waren, insbe...