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Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) ist traditionell eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Das Gesetz geht davon aus, daß Selbständige grundsätzlich selbst Vorsorge für eine angemessene Alterssicherung treffen können. Selbständige sind deshalb i. d. R. nicht versicherungspflichtig. Nur diejenigen Berufsgruppen, von denen das Gesetz - allerdings auch nur pauschalierend - annimmt, daß sie wegen ihrer Einkommenslage eine ausreichende Altersversorgung nicht aufbauen können, werden wie Arbeitnehmer kraft Gesetzes der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterstellt. Historische Begründung dieser Regelung ist, ”Personenkreise, deren wirtschaftliche Lage im allgemeinen die gleiche ist, wie die Lage der . . . Versicherungspflichtigen”, der Versicherungspflicht zu unterwerfen, soweit für sie ”ein besonders dringendes Bedürfnis nach einer auf Zwang bestehenden Fürsorge” zu bejahen ist (RT-Drucks. Nr. 1035, S. 94, 12. Leg.Periode II. Session 1909/1911). Von der Versicherungspflicht kraft Gesetzes nicht erfaßte Selbständige sind von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausgeschlossen. Sie können zwischen einer Versicherungspflicht auf A...