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StuB 3/2020 S. 124

Handelsregister: „Holding“ in einer UG

Die (Erst-)Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) mit dem Firmenbestandteil „Holding“ ist als solche auch dann in das Handelsregister eintragungsfähig, wenn die Gesellschaft zum Eintragungszeitpunkt zwar noch nicht über eine tatsächliche Holdingstruktur verfügt, deren Errichtung und Umsetzung aber jedenfalls zeitnah nach der Ersteintragung erfolgen soll (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom - 20 W 53/18).

Praxishinweise

Mit wenigen Ausnahmen in Spezialgesetzen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich einer Verwendung des Firmenbestandteils „Holding“. Nach Ansicht des Gerichts beurteilt sich dessen Zulässigkeit damit allein nach den Voraussetzungen des § 18 HGB (i. V. mit § 13 Abs. 3 GmbHG: Die GmbH gilt als Handelsgeschäft i. S. des HGB, und § 6 Abs. 1 HGB: Für Handelsgesellschaften gelten die Regeln für Kaufleu...

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