Thüringer FG Urteil v. - 3 K 452/19 EFG 2020 S. 281 Nr. 4
Gesetze: EStG 2017 § 35a Abs. 3 S. 1, EStG 2017 § 35a Abs. 5 S. 3
Von der GmbH an Gesellschafter erbrachte und durch Abbuchung auf dem Gesellschafterverrechnungskonto bei der GmbH beglichene
Handwerkerleistung nicht nach § 35a EStG steuerbegünstigt
Leitsatz
1. Lässt der Steuerpflichtige eine grundsätzlich nach § 35a Abs. 3 EStG steuerbegünstigte Handwerkerleistung durch eine GmbH
erbringen, an der er beteiligt ist und wird die Handwerkerrechnung durch Buchung auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto
des Gesellschafters bei der leistungserbringenden Gesellschaft beglichen, so ist die formelle Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG 2017 „… Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung…”) nicht erfüllt. Ob das leistungserbringende
Unternehmen den Rechnungsbetrag ordnungsgemäß als betrieblichen Ertrag verbucht hat, ist insoweit unbeachtlich.
2. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG ist es unbedingt erforderlich, dass die Zahlung
mit Einbindung eines Kreditinstituts und entsprechender bankmäßiger Dokumentation des Zahlungsvorgangs abgewickelt wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 8 Nr. 15 DStRE 2020 S. 554 Nr. 9 DStZ 2020 S. 182 Nr. 6 EFG 2020 S. 281 Nr. 4 GmbH-StB 2020 S. 157 Nr. 5 KÖSDI 2020 S. 21766 Nr. 6 KAAAH-41200
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