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NWB Nr. 52 vom Seite 4775 Fach 27 Seite 4181

Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. 1. 1994

von Prof. a. D. Günther Schmid, Stuttgart, und Rechnungsrat Robert Scheib, Karlsruhe

Die Beitragssatzverordnung 1994 (BSV 1994), in Kraft ab , beinhaltet drei wesentliche Veränderungen bei den Rechengrößen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) und schließt die Anpassung der Renten im Beitrittsgebiet mit ein. Die Einzelmaßnahmen der BSV 1994 sind

  • die Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 1994 (nachfolgend Ziff. I),

  • die Anpassung der Renten in den neuen Bundesländern entsprechend der zu erwartenden Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter mit dem Ziel, ein gleich hohes Nettorentenniveau wie im übrigen Bundesgebiet aufrechtzuerhalten (nachfolgend Ziff. III),

  • die Bestimmung der für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, insbesondere in der RV, und der für die Berechnung der Entgeltpunkte im Jahre 1994 maßgeblichen Werte (nachfolgend Ziff. II).

Schließlich werden die Auswirkungen der BSV 1994 auf die Unfallversicherung dargestellt (nachfolgend Ziff. IV).

I. Beitragssatz in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz in der ArV und AnV beträgt ab 19,2 v. H. der Beitragsbemessungsgrundlage und wurde damit um 1,7 Prozentpunkte im Vergleich zu 1993 angehoben; das entsprich...

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Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. 1. 1994

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