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FG Münster 07.03.2019 8 K 1902/18 Kg, NWB 5/2020 S. 290

Einkommensteuer | Erstausbildung bei Vollzeit-Erwerbstätigkeit

Das entschieden, dass die Ausbildung zur Industriekauffrau und das sich anschließende berufsbegleitende Fachhochschulstudium Betriebswirtschaft eine einheitliche mehraktige Berufsausbildung darstellen.

Anmerkung:

Die Tochter des Klägers absolvierte von August 2013 bis Juli 2016 eine Ausbildung zur Industriekauffrau. Nach dem Ausbildungsabschluss beschäftigte der Ausbildungsbetrieb die Tochter im Rahmen einer Vollzeittätigkeit weiter. Seit dem absolviert sie ein berufsbegleitendes Studium in dem Fach Betriebswirtschaft mit dem Ziel „Betriebswirt(in) VWA-Bachelor of Arts“. Den Antrag auf Gewährung des Kindergelds lehnte die Familienkasse ab, da die Tochter nach abgeschlossener Erstausbildung eine Erwerbstätigkeit mit eine...

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