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Erbschaftsteuer | Steuerberatungskosten für berichtigte Einkommensteuererklärungen als Nachlassverbindlichkeiten
Das entschieden, dass Steuerberatungskosten, die der Erbe für die Erstellung berichtigter Einkommensteuererklärungen wegen der Nacherklärung ausländischer Kapitaleinkünfte des Erblassers nach dessen Tod getragen hat, als Nachlassverbindlichkeiten unabhängig davon, ob der Steuerberater noch vom Erblasser oder erst vom Erben beauftragt worden ist, die Erbschaftsteuer mindern.
Die Klägerin machte nach dem Tod ihres Vaters als Alleinerbin in ihrer Erbschaftsteuererklärung Aufwendungen für die Erstellung berichtigter Einkommensteuererklärungen (Nacherklärung von in der Schweiz erzielten Kapitalerträgen) in Höhe von 9.856 € geltend, welche das Finanzamt nicht anerkannte. Da jedoch nach Auffassung des FG Baden-Württemberg die Verpflichtung...