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Erbschaftsteuer – Erbfallkostenpauschale ist auch ohne Tragung der Beerdigungskosten anzusetzen (FG)
Die Erbfallkostenpauschale i. H. von 10.300 € ist auch einem Nacherben zu gewähren, der zwar nicht die Kosten der Beerdigung des Erblassers, aber andere (geringfügige) mit der Abwicklung des Erbfalls entstandene Aufwendungen getragen hat.
Sachverhalt: Die Klägerin ist Nacherbin ihrer am verstorbenen Tante. Vorerbe war deren Ehemann, der am verstarb. Im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung beantragte die Klägerin die Berücksichtigung des Pauschbetrags gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG i. H. von 10.300 € (sogenannte Erbfallkostenpauschale). Sie gab an, die Beerdigungskosten ihrer Tante sowie weitere Abwicklungskosten hinsichtlich des Nachlasses getragen zu haben. Hierzu reichte sie eine Rechnung des Amtsgerichts über 40 € für die Erteilung des Erbscheins und die Testamentseröffnung ein. D...