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Hausverwaltung; | sittenwidrige Provisionsvereinbarung zwischen Handwerkerfirma und Hausverwalter
Eine Vereinbarung, durch die ein Hausverwalter sich von einem Handwerker Provisionen für die Vergabe von Aufträgen bezüglich der von ihm verwalteten Häuser hat zusagen lassen, ist wegen Sittenwidrigkeit unwirksam, weil der Hausverwalter dadurch seine Pflichten zur sorgfältigen Wahrung der Interessen des Hauseigentümers verletzt (, NJW-RR 1990, 153).