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NWB BB 2/2020 S. 37

Handwerk: Wiedereinführung der Meisterpflicht

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Meisterpflicht für zwölf Gewerke wieder einzuführen. Die Pflicht soll u. a. für Estrich- und Parkettleger, Raumausstatter und Fliesenleger gelten. Für bestehende Betriebe gilt Bestandsschutz; eine Meisterpflicht ist hier nicht vorgesehen. Mehr dazu lesen Sie unter http://go.nwb.de/ypf8o.

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