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Fördermittel: Neues Gesetz ermöglicht Lohnzuschüsse
Seit Anfang 2020 besteht die Möglichkeit, für Arbeitnehmer, die forschungsrelevante Tätigkeiten ausüben, Lohnzuschüsse zu beantragen. Das neue „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ dient dazu, den Standort Deutschland zu stärken. Die Zuschüsse können auch für Geschäftsführer beantragt werden, wenn es einen Arbeitsvertrag i. S. des Lohnsteuerrechts gibt. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://go.nwb.de/jut0i und http://go.nwb.de/cspv5.
Mandanten-Merkblatt Fördermittel ( NWB KAAAD-44433) und Mandanten-Merkblatt Beratungskostenzuschüsse ( NWB MAAAE-94435)