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ARUG II im Bundesgesetzblatt verkündet
Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist damit gem. Art. 16 des Gesetzes – mit Ausnahme der Regelungen zu Art. 7 des Gesetzes (Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute) – am in Kraft getreten. Neuregelungen ohne expliziten Erstanwendungszeitpunkt gelten ab diesem Zeitpunkt. Dies betrifft u. a. die neuen Veröffentlichungs- und Zustimmungsbestimmungen für Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen und die befreiende Offenlegung der Unterlagen eines Mutterunternehmens mit Sitz außerhalb der EU/EWR in englischer Sprache (§ 292 HGB n. F.).
Spezielle Übergangsvorschriften sind für die Neuerungen zum Vergütungsrecht und zur Vergütungsberichterstattung vorgesehen. So ist beispielsweise der Vergütungsbericht nach den neuen akt...