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IDW S 2: Anforderungen an Insolvenzpläne
Der Hauptfachausschuss des IDW hat den vom Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) überarbeiteten IDW S 2 zu Anforderungen an Insolvenzpläne im Dezember billigend zur Kenntnis genommen.
In der Neufassung des Standards wurden gesetzgeberische Entwicklungen sowie Anforderungen aus der Rechtsprechung berücksichtigt. Neuerungen betreffen die klarere Darstellung des Verfahrensablaufs, die deutlichere Forderung nach einem Sanierungskonzept, welches den Kernanforderungen des IDW S 6 entspricht, präzisere Ausführungen zur Gruppenbildung, zur Quotenvergleichsrechnung sowie Ausführungen zum Debt-Equity-Swap, zum Forderungsverzicht oder zur Mängelgewährleistung. Wesentliche Änderungen zum verabschiedeten Entwurf haben sich nicht ergeben.
IDW S 2 wird in IDW Life 2/2020 veröffentlicht.