Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Arbeitsförderungsgesetz
Vorbemerkung: Soweit im Gebiet der ehemaligen DDR ergänzende Übergangs- und Sonderregelungen gelten, werden diese in einem besonderen Beitrag in der NWB-Ausgabe DDR F. 27 S. 75 ff. dargestellt.
I. Ziele
Das AFG ist das Instrument einer modernen, aktiven Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik, die in einem engen Zusammenhang steht mit einer auf einen hohen Beschäftigungsgrad ausgerichteten Konjunkturpolitik. Es stellt die Sicherung der Vollbeschäftigung und der Arbeitsplätze sowie die Förderung der beruflichen Bildung und Anpassung als Maßnahmen zur Erfüllung der gesellschaftspolitischen Aufgabe, den Arbeitnehmer (AN) vor Arbeitslosigkeit zu bewahren, in den Vordergrund. In den Fällen, in denen sich diese Maßnahmen nicht als erfolgreich erweisen, wird der Unterhalt des von Arbeitslosigkeit Betroffenen und seiner Angehörigen durch Lohnersatzleistungen sichergestellt.
II. Leistungen
1. Arbeitsvermittlung
Die Hauptaufgabe der Bundesanstalt für Arbeit (BA) besteht darin, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern (ArbG) zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Für die Vermittlung von Angehörigen qualifizierter Berufe (z. B. Hochschulabsolventen, Ange...