Stellen Aufwendungen für ein Erststudium zur Tierärztin, das außerhalb eines Dienstverhältnisses absolviert wird, abzugsfähige Werbungskosten dar, weil ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren, auf Einkünfteerzielung gerichteten Berufstätigkeit besteht?
Das Verfahren VI R 48/13 war durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.