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Lexikon - Stand: 01.03.2025

Warenverkehrsfreiheit

Prof. Dr. Lars Micker

I. Überblick und rechtliche Grundlagen

Die Warenverkehrsfreiheit ist eine der europarechtlichen Grundfreiheiten. Sie trägt zur Schaffung bzw. Erhaltung des Binnenmarkts bei (vgl. Art. 26 Abs. 2 AEUV), indem sie den freien Transport und Austausch von sowie den Handel mit Waren im innereuropäisch-transnationalen Bereich schützt.

Die primärrechtlichen Regelungen zur Freiheit des Warenverkehrs finden sich in den Art. 28–37 AEUV. Sie beinhalten grundlegende Vorschriften zur Zollunion (s. unten II), zum Verbot mengenmäßiger Ein- und Ausfuhrbeschränkungen (s. unten III und IV), zur diesbezüglichen Möglichkeit der Rechtfertigung (s. unten V) sowie zur Umformung staatlicher Handelsmonopole (Art. 37 AEUV).

II. Die Zollunion

Art. 28 Abs. 1 AEUV bestimmt, dass es den EU-Mitgliedstaaten verboten ist, unionsintern – also zwischen den Mitgliedstaaten – Zölle oder Abgaben gleicher Wirkung zu erheben. Dieses Verbot umfasst ausdrücklich sowohl Einfuhr- als auch Ausfuhrzölle. Im Gegenzug ist ein Gemeinsamer Zolltarif Drittländern gegenüber vorgesehen (Zollunion). Das Verbot hinsichtlich der Ein- und Ausfuhrzölle sowie der Abgaben gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten wird in Art. 30 AEUV nochmals abgesichert. Art. 31 AEUV bestimmt schließlich...

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