Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Rechtsentwicklung bei Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich
Neue gesetzliche Regelungen und neue Grundsätze der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger
Im sog. Niedriglohnbereich gelten für den Bereich der Sozialversicherung erhebliche Sonderregelungen. So sind zunächst die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen zu beachten (§§ 8, 8 a SGB IV). Hier besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn die Minijob-Grenze von 450 € monatlich nicht überschritten wird. In der Rentenversicherung ist zunächst Versicherungspflicht gegeben, der Arbeitnehmer kann jedoch bei seinem Arbeitsgeber die Versicherungsfreiheit beantragen, was in der Praxis häufig vorkommt.
Für alle Sozialversicherungszweige gilt, dass bei einem Überschreiten der 450 €-Grenze bis zu einem Entgelt von 1.300 € vom Übergangsbereich gesprochen wird. Seit dem ist dieser Begriff an die Stelle der Gleitzone getreten. Durch die gesetzliche Neuregelung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz) sind zahlreiche Änderungen bei den sog. Midi-Jobbern zu beachten, wobei die Grundsätze der früheren Gleitzone auch beim Übergangsbereich bestehen geblieben sind.
I. Grundsätze
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben aus Anlass der Neuregelung das Gemeinsame Rundschreiben zur früheren Gleitzone mit Datum v....