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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 2 vom Seite 12

Neue Rechtsentwicklung bei Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich

Neue gesetzliche Regelungen und neue Grundsätze der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger

Horst Marburger

Im sog. Niedriglohnbereich gelten für den Bereich der Sozialversicherung erhebliche Sonderregelungen. So sind zunächst die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen zu beachten (§§ 8, 8 a SGB IV). Hier besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn die Minijob-Grenze von 450 € monatlich nicht überschritten wird. In der Rentenversicherung ist zunächst Versicherungspflicht gegeben, der Arbeitnehmer kann jedoch bei seinem Arbeitsgeber die Versicherungsfreiheit beantragen, was in der Praxis häufig vorkommt.

Für alle Sozialversicherungszweige gilt, dass bei einem Überschreiten der 450 €-Grenze bis zu einem Entgelt von 1.300 € vom Übergangsbereich gesprochen wird. Seit dem ist dieser Begriff an die Stelle der Gleitzone getreten. Durch die gesetzliche Neuregelung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz) sind zahlreiche Änderungen bei den sog. Midi-Jobbern zu beachten, wobei die Grundsätze der früheren Gleitzone auch beim Übergangsbereich bestehen geblieben sind.

I. Grundsätze

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben aus Anlass der Neuregelung das Gemeinsame Rundschreiben zur früheren Gleitzone mit Datum v....

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