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FG Münster Urteil v. - 3 K 3184/17 Erb EFG 2020 S. 214 Nr. 3

Gesetze: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c

Erbschaftsteuer

Steuerbefreiung Familienheim, Selbstnutzung nach dreijähriger Renovierung

Leitsatz

Dem Erben eines Familienheims wird die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG nicht gewährt, wenn er das Objekt erst nach dreijähriger Renovierung bezieht und er die Überschreitung des angemessenen Zeitraums von sechs Monaten für eine unverzügliche Selbstnutzung zu vertreten hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2019 S. 15 Nr. 51
DStR 2020 S. 8 Nr. 7
DStRE 2020 S. 289 Nr. 5
EFG 2020 S. 214 Nr. 3
ErbBstg 2020 S. 28 Nr. 2
ErbStB 2020 S. 39 Nr. 2
ErbStB 2023 S. 228 Nr. 8
GStB 2020 S. 53 Nr. 2
UVR 2020 S. 72 Nr. 3
EAAAH-40175

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FG Münster, Urteil v. 24.10.2019 - 3 K 3184/17 Erb

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