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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei ausländischen Tochtergesellschaften
BFH konkretisiert Rechtsprechung zu Teilwertabschreibungen und zu unbesicherten Darlehen im Konzern
[i]Gerlach, Außensteuergesetz, infoCenter, NWB RAAAC-21278 Der I. Senat des BFH hat sich erneut zum Verhältnis zwischen § 1 Abs. 1 AStG und Art. 9 OECD-MA geäußert (, NWB BAAAH-39357). Im Ergebnis hat der BFH seine jüngste Rechtsprechung bestätigt (vgl. , BStBl 2019 II S. 394; v. - I R 51/17, NWB HAAAH-29635), im Detail aber auch zu weiteren Fragestellungen in diesem Regelungskreis Stellung genommen. Zudem hat sich der BFH nun auch zum Begriff der „gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung“ i. S. des § 1 Abs. 4 AStG geäußert. Mit der Entscheidung bestätigt der I. Senat erneut, dass er nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. , BStBl 2016 II S. 258) zu § 1 AStG festhält.
I. Zum Sachverhalt in drei Problemfeldern
[i]Teilwertabschreibungen, Buchwerterhöhungen und Behandlung von Zinsen streitigFraglich war im Streitfall, ob die Einkünftekorrektur nach § 1 AStG rechtmäßig erfolgt ist. Eine inländische Kapitalgesellschaft war an inländischen und ausländischen Gesellschaften beteiligt. Erstens wurde einer ausländischen Tochtergesellschaft ein Darlehen gewährt, das statt eines festen Zinssatzes eine jährliche Beteiligung von 12,5 % des Bilanzgewinns, begrenzt auf 25 % des Darlehensvolumens vorsah. Dieses Darlehen musste abgeschrieben werden. Zweitens wurden Anteile zu Buchwerten auf eine maltesi...