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Gutscheine im neuen Sachbezugsrecht
In welchen Fällen besteht Handlungsbedarf?
[i]Wenning, Sachbezüge, infoCenter, NWB BAAAB-05698 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. JStG 2019) wurde nach Zustimmung des Bundesrats (vgl. BR-Drucks. 552/19 [Beschluss]) am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2019 I S. 2451). § 8 Abs. 1 EStG wurden in diesem Zuge zwei neue Sätze angefügt. Mit der neuen gesetzlichen Definition „Zu den Einnahmen in Geld gehören“ in § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG wird gesetzlich festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate, die regelmäßig als Zahlungsdienste gelten, und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, künftig grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind (vgl. BT-Drucks. 19/14909 S. 44). Nach Auffassung des Gesetzgebers bestanden Schwierigkeiten in der Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug. Die gesetzliche Änderung durch das sog. JStG 2019 verfolgt daher das Ziel, die Unsicherheiten bei der Abgrenzung durch eine klare gesetzliche Regelung zu beseitigen und „den Begriff der Geldleistung in Abgrenzung zum Begriff des Sachbezugs klar zu definieren, um damit mehr Rechtssicherheit zu schaffen“ (vgl. BT-Drucks. 19/14909 S. 44). Manch...