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BFH 03.09.2019 IX R 12/18, NWB 3/2020 S. 141
Einkommensteuer | Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar
Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt laut keine „Veräußerung“ i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar.