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NWB Nr. 21 vom Seite 1639 Fach 26 Seite 3995

Neue Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz

von Ministerialdirigent Wolfgang Koberski und Oberregierungsrat a. D. Dieter Hold, Bonn

I. Gang des Gesetzgebungsverfahrens

Das Betriebsverfassungs-Reformgesetz (BetrVerf-ReformG) ist am 22. 6. 2001 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hat das Gesetz am in seinem 2. Durchgang beraten. Das BetrVerf-ReformG ist am verkündet worden (BGBl 2001 I S. 1852) und am in Kraft getreten. Im Anschluss daran ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als Neufassung v. im BGBl 2001 I S. 2519 bekannt gemacht worden. Das Gesetz wird nachfolgend nur mit §§ zitiert.

II. Ausgangslage und gesetzgeberische Motive

Vor rund 30 Jahren ist das „Betriebsverfassungsgesetz 1972„ geschaffen worden; es ist bis heute (bis zur Reform) im Wesentlichen unverändert geblieben. Angesichts der - insbesondere im letzten Jahrzehnt - eingetretenen großen Veränderungen, die zu einer nunmehr von Globalisierung geprägten Arbeitswelt und zu einer stark vom Share-Holder-Value beherrschten Wirtschaftswelt geführt haben, war das BetrVG in der alten Form nicht mehr zeitgemäß, d. h. es genügte nicht mehr den Anforderungen, die erst eine angemessene und wirkungsvolle Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gewährleisten. Deshalb war es der Wille der Bundesregierung, das BetrVG zu reformieren und damit der modernen Wi...

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