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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 456/17

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) darüber, ob die Beigeladene zu 1) in ihrer Tätigkeit als Beobachterin im Kompetenzfeststellungsverfahren für die Klägerin im Zeitraum vom 12.2.2010 bis zum 9.7.2010, vom 6.9.2010 bis zum 11.8.2011, vom 17.10.2011 bis zum 10.7.2012, vom 23.8.2012 bis zum 29.1.2013 und vom 4.3.2013 bis zum 18.7.2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung und vom 25.9.2013 bis zum 18.2.2014 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterlag.

Fundstelle(n):
JAAAH-39752

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.08.2019 - L 8 R 456/17

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