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Einkommen-/Lohnsteuer | Beteiligung eines Arbeitnehmers an einem künftigen Veräußerungserlös als Arbeitslohn
Soll ein Arbeitnehmer an einem künftigen Veräußerungserlös des Unternehmens, für das er tätig ist, beteiligt werden, so stellt die Zahlung im Zeitpunkt des Zuflusses Arbeitslohn dar (Bezug: § 11 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH führt das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten den Zufluss von Einnahmen regelmäßig noch nicht herbei. Der Anspruch auf die Leistung begründet noch keinen gegenwärtigen Zufluss von Arbeitslohn. Der Zufluss ist grundsätzlich erst mit der Erfüllung des Anspruchs gegeben. Ein Vorteil ist dem Arbeitnehmer erst dann zugeflossen, wenn der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (vgl. z. B. NWB CAAAB-57805, BStBl 2005 II S. 766). Nichts anderes gilt, wenn die geschuldete Leistung wie im Urteilsfal...