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BFH 12.03.2019 IX R 36/17, IWB 1/2020 S. 2

BFH | Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens

Nimmt der Steuerpflichtige ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, das er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungsverlusts verwendet worden ist.

Hinweis:

Der [i]Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen sind nicht durch Vermietung und Verpachtung veranlasst Kläger erwarb 2002 eine Eigentumswohnung und zog selbst ein. Die Anschaffungskosten finanzierte er durch Bankkredit. Im Jahr 2005 erwarb er im selben Haus eine weitere Wohnung. Er nahm ein Darlehen in Schweizer Franken (CHF) bis zum Gegenwert von 105.000 € auf und verwendete es dazu, die 2002 erworbene Eigentumswohnung umzuschulden und den Kaufpreis für die 2005 erworbene Eigentumswohnung zu entrichten. Im Jahr 2...

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