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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 3225/17 Z

Gesetze: ZK Art. 29 Abs. 1; ZK Art. 29 Abs. 3 Buchst. a Satz 1; ZK Art. 30 Abs. ZK 31 Abs. 1; Art. 220 Abs. 1 Satz 1; ZK Art. 221 Abs. 1; UZK Art. 70 Abs. 1; UZK Art. 70 Abs. 2; UZK Art. 74 Abs. 2 Buchstabe c; UZK Art. 74 Abs. 3; UZK Art. 101 Abs. 1; UZK Art. 102 Abs. 1 Unterabs. 1

Zollwert: Erhöhung um Zahlungen für Qualitätsprüfungen der eingeführten Waren – Selbständige Beauftragung eines Dritten durch den Käufer – Leistung zugunsten des Verkäufers

Leitsatz

Zahlungen des Käufers eingeführter Waren für die Durchführung von Qualitäts- und Schadstoffuntersuchungen durch einen von ihm selbst beauftragten Dritten gehören zum Zollwert dieser Waren, wenn die Erfüllung der geprüften Anforderungen Bedingung für die Durchführung der Kaufgeschäfte ist und die Zahlungen deshalb im Ergebnis zugunsten des Verkäufers der Waren geleistet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAH-39575

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 05.11.2018 - 4 K 3225/17 Z

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