Zollwert: Erhöhung um Zahlungen für
Qualitätsprüfungen der eingeführten Waren –
Selbständige Beauftragung eines Dritten durch den Käufer –
Leistung zugunsten des Verkäufers
Leitsatz
Zahlungen des Käufers eingeführter Waren für die Durchführung von Qualitäts- und Schadstoffuntersuchungen durch einen von
ihm selbst beauftragten Dritten gehören zum Zollwert dieser Waren, wenn die Erfüllung der geprüften Anforderungen Bedingung
für die Durchführung der Kaufgeschäfte ist und die Zahlungen deshalb im Ergebnis zugunsten des Verkäufers der Waren geleistet
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAH-39575
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 05.11.2018 - 4 K 3225/17 Z
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