Energiesteuerentlastung: Energieerzeugnisse mit zweierlei
Verwendungszweck – Verwendung von Erdgas als Heizstoff zur Herstellung
von Kohlestaub in einer Kohlemahlanlage – Erzeugung des erforderlichen
inerten Prozessgases zur Sicherung der Mahlanlage und Trocknung der Kohle
Leitsatz
Die Verbrennung von Erdgas als Heizstoff zur Herstellung von Kohlestaub dient zugleich dem für den Anspruch auf Energiesteuerentlastung
vorauszusetzenden weiteren Verwendungszweck der Erzeugung des für die Kohlemahlanlagen erforderlichen inerten Prozessgases,
das eine nichtexplosionsfähige Atmosphäre herstellt und durch seine Restwärme die gewollte Entstehung von Wasserdampf bewirkt.
Fundstelle(n): BB 2020 S. 2840 Nr. 50 FAAAH-39574
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 30.10.2019 - 4 K 2688/17 VE
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