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BFH 29.08.1989 IX R 176/84

Einkommensteuer; | nachträgliches Anbringen einer Markise (§§ 21, 9, 7 EStG)

Die Aufwendungen für eine fest an der Außenmauer eines Wohngebäudes angebrachte Markise gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Sie sind nachträgliche Herstellungskosten, wenn eine Markise erst nach Fertigstellung des Gebäudes angebracht wird ().

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