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Einsatz der BahnCard auf Dienstreisen
Mit der Einführung der BahnCard zum bzw. der BahnCard First zum hat die Deutsche Bundesbahn (bzw. Deutsche Reichsbahn) ihren Kunden ein neues Angebot vorgestellt und gleichzeitig eine Reihe bisheriger Sondertarife gestrichen. Bei einem Fahrpreis von 27,2 Pf/km ergibt sich, daß bei einer Fahrleistung ab 1 912 km (in der 1. Klasse ab 2 549 km) pro Geltungsjahr der BahnCard eine Ersparnis eintritt. Ab einer solchen Fahrleistung kann es auch im betrieblichen Interesse sein, dem Arbeitnehmer (AN) die Kosten der BahnCard zu erstatten. Ist allerdings ungewiß, ob der AN diese Fahrleistung erreichen wird, so kann der Arbeitgeber (ArbG) nicht nach Erreichen dieses Schwellenwerts den AN so behandeln, als hätte er eine dienstliche BahnCard erhalten (können). In diesen Fällen bedarf es einer Einzelvereinbarung, wobei in der Regel das Risiko, daß die BahnCard zu keiner Ersparnis führt, beim ArbG verbleibt. Zur andersartigen Regelung nach dem Tarifvertrag für das Baugewerbe (Anspruch auf Kostenersatz für die Eisenbahnfahrt 2. Klasse ohne Berücksichtigung von Ermäßigungen und Sondertarifen) vgl. .
I. BahnCard
Die Deutsche Bahn...