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Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sowie weitere Maßnahmen zum Klimaschutz
Überblick und erste Einschätzung
Am überwiesen die Länder das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht in den Vermittlungsausschuss. Dieser erzielte am einen Kompromiss, der vom Bundestag am und vom Bundesrat am bestätigt wurde. Das Gesetz zielt darauf ab, umweltfreundliches Verhalten künftig steuerlich stärker zu fördern und sieht hierzu steuerrechtliche Anpassungen mit dem Ziel der CO2-Reduktion bis 2030 vor. Die Bundesregierung beabsichtigt damit einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 zu machen. Die nun beschlossenen Änderungen betreffen insbesondere die Förderung energetischer Gebäudesanierung, die Erhöhung der Entfernungspauschale sowie die Senkung der Umsatzsteuer für Bahnreisen. Die wesentlichen Inhalte des verabschiedeten Gesetzes werden nachfolgend dargestellt und einer kurzen Beurteilung unterzogen (Kap. II). Daneben werden derzeit auch außerhalb dieses Gesetzes diverse weitere Anstrengungen zum Klimaschutz unternommen und (steuer-)gesetzliche Änderungen angestrebt. Die wesentlichen Aspekte hierzu werden im Folgenden skizziert (Kap. III).
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