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BMF 17.12.2019 IV C 5 - S 2334/19/10010 :001, NWB 2/2020 S. 76

Lohnsteuer | Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2020

Mit Schreiben v.  informiert das BMF über die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2020. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2020 sind durch die Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2019 I S. 1997) festgesetzt worden. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2020 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen 3,40 € und für ein Frühstück 1,80 €.

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