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Umsatzsteuer kompakt
Bemessungsgrundlage für Wärmeabgabe bei einer Biogasanlage (FG)
Der sog. KWK-Bonus, den der Stromnetzbetreiber an den Betreiber einer Biogasanlage zahlt, ist nicht als Entgelt von dritter Seite i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die „kostenlose“ Wärmeabgabe des Betreibers an andere Abnehmer zu beurteilen. Es handelt sich um eine Vergütung des Stromnetzbetreibers für an ihn gelieferten Strom.
Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist, ob und zu welcher Bemessungsgrundlage die Wärmeabgabe an andere Unternehmer trotz Zahlung eines sogenannten KWK-Bonus durch einen Netzbetreiber zu einer unentgeltlichen Wertabgabe führt. Das Verfahren befindet sich im 2. Rechtsgang:
Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage. Der erzeugte Strom wird überwiegend ins Netz eingespeist und nach dem EEG 2004 vom Stromnetzbetreiber vergütet. Die ebenfalls erzeugte Wärme dient zum Teil dem Produktionsprozess. Überschüssige Wärme überließ die Klägerin kostenlos dem Unternehmer U zur Trocknung von Holz und einer GbR G zur Beheizung ihrer Spargelfelder.
Im Streitjahr erhielt die Klägerin für ihre Stromlieferung von ihrem Stromnetzbetreiber neben der Mindestvergütung nach § 8 EEG einen Erhöhungsbetrag nach § 8 Abs. 3 EEG (sog. KWK-Bon...