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Bilanzierung | Aktivierung und Abschreibung eines Bodenschatzes beim entgeltlichen Erwerb
Eine KG kann ein Kiesvorkommen, das sie von ihrem Gesellschafter erworben hat und für das es noch keine vollständige Abbaugenehmigung gibt, aktivieren und abschreiben, wenn sie das Kiesvorkommen zusammen mit dem Grundstück erworben hat und für das Kiesvorkommen ein gesonderter Kaufpreis vereinbart worden ist.
Zwar setzt ein Vertrag zwischen einer Personengesellschaft und ihrem Gesellschafter die Fremdüblichkeit voraus. Die Fremdüblichkeit ist aber nicht bereits deshalb zu verneinen, weil der Kaufvertrag keine Regelung für den Fall enthält, dass eine Abbaugenehmigung nicht erteilt wird oder dass das Kiesvorkommen kleiner ausfällt als vertraglich vereinbart.
Im Streitfall war zu berücksichtigen, dass für einen Teil des Grundstücks bereits Abbaugenehmigungen erteilt worden waren, so dass mit ei...