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Jahressteuergesetz 2019: Ermäßigter Steuersatz für E-Books & Co.
Wichtige Neuregelungen durch § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG n. F. für die Verlagsindustrie
Klassische Printerzeugnisse unterliegen in der Besteuerungspraxis unstreitig dem ermäßigten Steuersatz i. H. von 7 %. Hingegen unterliegen E-Books und weitere elektronische Dienstleistungen in gängiger Praxis dem Grunde nach dem regulären Steuersatz von 19 %. Der Gesetzgeber hat jedoch durch das sog. Jahressteuergesetz (JStG) v. (BGBl 2019 I S. 2451, veröffentlicht am ) gewichtige Neuregelungen spätestens ab dem mittels Installation eines neuen § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG n. F. geschaffen. Demnach dürften zumindest klassische elektronische Produkte (E-Books & Co.) zukünftig ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Ein differenzierter Blick auf die Neuregelungen lohnt sich daher insbesondere im Hinblick auf Kombinationsprodukte (sog. „bundles“). Ob sich damit zumindest zukünftig die Problematik einer Abgrenzung zwischen Einzel- und Gesamtverkaufspreisen und einer potenziellen Aufteilung der Bemessungsgrundlage erledigt haben dürfte, bleibt unter Berücksichtigung der Bereichsausnahmen des § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG n. F. fraglich und kritisch zu betrachten.
I. Einleitung
In der bisherigen Besteuerungspraxis unterliegen klassische Printmedien dem Grunde nach einem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Lediglich elektronische S...BStBl 2016 II S. 858