Hinzurechnung der für ein (Allein-)Vertriebsrecht an den Lieferanten geleisteten Zahlungen zu dem tatsächlich gezahlten Preis
der eingeführten Waren
Leitsatz
Dem EuGH werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Handelt es sich bei Zahlungen, die der Käufer einer Ware zusätzlich zum Kaufpreis abhängig von seinen Umsatzerlösen vier Jahre
lang einmal jährlich dafür entrichtet, dass er die Ware
in einem bestimmten Gebiet,
erstmals überhaupt,
exklusiv und
dauerhaft
veräußern darf, um Lizenzgebühren im Sinne des Art. 32 Abs. 1 Buchst. c ZK, die dem für die eingeführten Waren tatsächlich
gezahlten oder zu zahlenden Preis nach Art. 32 Abs. 5 Buchst. b ZK in Verbindung mit Art. 157 Abs. 2 ZK-DVO hinzuzurechnen
sind?
Sind solche Vergütungen gegebenenfalls nur anteilig dem für die eingeführten Waren gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen,
und wenn ja, nach welchem Maßstab?
Fundstelle(n): DStRE 2020 S. 374 Nr. 6 UAAAH-39060
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 22.07.2019 - 11 K 3171/17
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