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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 11 K 3171/17

Gesetze: AEUV Art. 267, EWGV Nr. 2913/92 Art. 29, EWGV Nr. 2913/92 Art. 32 Abs. 1 Buchst. c, EWGV Nr. 2913/92 Art. 32 Abs. 5 Buchst. b, EWGV Nr. 2454/93 Art. 157 Abs. 2, ZK Art. 29, ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. c, ZK Art. 32 Abs. 5 Buchst. b, ZKDV Art. 157 Abs. 2

EuGH-Vorlage

Zollwert eingeführter Zigarren

Hinzurechnung der für ein (Allein-)Vertriebsrecht an den Lieferanten geleisteten Zahlungen zu dem tatsächlich gezahlten Preis der eingeführten Waren

Leitsatz

Dem EuGH werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Handelt es sich bei Zahlungen, die der Käufer einer Ware zusätzlich zum Kaufpreis abhängig von seinen Umsatzerlösen vier Jahre lang einmal jährlich dafür entrichtet, dass er die Ware

    • in einem bestimmten Gebiet,

    • erstmals überhaupt,

    • exklusiv und

    • dauerhaft

    veräußern darf, um Lizenzgebühren im Sinne des Art. 32 Abs. 1 Buchst. c ZK, die dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis nach Art. 32 Abs. 5 Buchst. b ZK in Verbindung mit Art. 157 Abs. 2 ZK-DVO hinzuzurechnen sind?

  2. Sind solche Vergütungen gegebenenfalls nur anteilig dem für die eingeführten Waren gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen, und wenn ja, nach welchem Maßstab?

Fundstelle(n):
DStRE 2020 S. 374 Nr. 6
UAAAH-39060

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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 22.07.2019 - 11 K 3171/17

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