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Legal-Tech Lexfox verstößt nicht gegen Rechtsdienstleistungsgesetz
Der BGH hat eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen, welche Tätigkeiten einem Unternehmen aufgrund einer Registrierung als Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt sind. Konkret ging es um die Verfolgung von Ansprüchen aus der „Mietpreisbremse“, die noch als Inkassodienstleistung angesehen werden können ( NWB FAAAH-37351).
Sachverhalt: Die Klägerin („Lexfox“) ist eine GmbH mit Sitz in Berlin, die als Rechtsdienstleisterin für Inkassodienstleistungen registriert ist (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG). Auf der von ihr betriebenen Internetseite www.wenigermiete.de stellt sie einen kostenlos nutzbaren „Online-Rechner“ („Mietpreisrechner“) zur Verfügung. Sie wirbt damit, Rechte von Wohnraummietern aus der Mietpreisbremse „ohne Kostenrisiko“ durchzusetzen; eine Vergütung in Höhe ei...