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Jahreswert von Nießbrauchsrechten bei einer Schenkung
BFH klärt Berechnung des Vorbehaltsnießbrauchs
[i]Schmalbach, Nießbrauch, infoCenter, NWB TAAAB-14443 In einer neuen Entscheidung zur Berechnung des Jahreswerts eines Nießbrauchsrechts bei einer Schenkung stellt der BFH klar, dass die Schuldzinsen, soweit sie vom Vorbehaltsnießbraucher weiterhin getragen werden, den Jahreswert des Nießbrauchs mindern (, NWB NAAAH-37571).
I. Schenkung eines nießbrauchbelasteten Grundstücks
[i]SachverhaltDer Entscheidung des BFH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit notariell beurkundetem Vertrag übertrugen die Eltern des Klägers verschiedene bebaute Grundstücke unter dem Vorbehalt eines auf die Lebensdauer des Längstlebenden geltenden Nießbrauchs auf den Kläger. Aufgrund des Nießbrauchs waren die Eltern berechtigt und verpflichtet, sämtliche Nutzungen aus dem Vertragsgegenstand zu ziehen und sämtliche privaten und öffentlichen Lasten zu tragen. Der Kläger übernahm laut Übertragungsvertrag die dort genannten, auf dem Grundbesitz lastenden Verbindlichkeiten in dinglicher und persönlicher Hinsicht. Zur Klarstellung wurde vermerkt, dass die Schuldübernahme die Verpflichtung des Nießbrauchers, im Innenverhältnis die Tilgungs- und Zinsleistungen für die übernommenen Verbindlichkeiten zu erfüllen, nicht berühre.