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NWB Nr. 1 vom Seite 47 Fach 26 Seite 2473

Ausgleichsquittung im Arbeitsrecht

von Oberregierungsrat Dieter Hold, Bonn

I. Begriff

Die Ausgleichsquittung ist ein Instrument bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses - in seltenen Fällen auch des Ausbildungsverhältnisses -, das, aus welchen Gründen auch immer, beendet wird. Die Ausgleichsquittung hat rechtliche und praktische Bedeutung, weil die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehenden Rechtsbeziehungen sachlich, klar und rasch abgeschlossen werden. Die Ausgleichsquittung wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Unterzeichnung vorgelegt, der damit auf bestimmte einzelne oder alle verzichtbaren Ansprüche gegen den Arbeitgeber verzichtet; häufig wird sie mit einer Empfangsbestätigung über gleichzeitig befriedigte Ansprüche verbunden. Das heißt, der Arbeitnehmer quittiert den Empfang von Restlohn, Lohnabrechnung, Arbeitspapieren und bestätigt außerdem, keine weiteren Ansprüche gegen den Arbeitgeber zu haben. Damit ist die Ausgleichsquittung ein zweckmäßiges Mittel, Rechtssicherheit im Rechtsverkehr herzustellen.

Beispiel:

Hiermit bestätige ich, den Restlohn, die Lohnabrechnung sowie die folgenden Arbeitspapiere . . . vollständig ausgefüllt erhalten zu haben. Gleichzeitig bestätige ich, daß sämtliche Ansprüche, d...

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Ausgleichsquittung im Arbeitsrecht

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