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Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen der Ungleichbehandlung von Personengesellschaftern
Unter Gesellschaftern bestehen regelmäßig Unterschiede hinsichtlich der jeweiligen Beteiligung an der Gesellschaft mit entsprechenden Auswirkungen auf die Verteilung des Gewinns, des Mitspracherechts usw. Hier kann sich die Grenze der Selbständigkeit der Partner zur Anstellung verschieben und im Fall einer freiberuflichen Personengesellschaft ein solcher Grenzübertritt steuerlich zur Gewerblichkeit und sozialversicherungsrechtlich zu einer ggf. rückwirkenden Sozialversicherungspflicht hinsichtlich des ursprünglich als selbständig behandelten Partners führen. Vor diesem Hintergrund spielt die vertragliche Gestaltung eine wesentliche Rolle.
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Steuerliche Mitunternehmerstellung
[i]Mitunternehmerinitiative und -risikoNach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. , BStBl 2016 II S. 383) ist ein Gesellschafter einer Personengesellschaft nur Mitunternehmer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), wenn er aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Stellung Mitunternehmerinitiative ausüben kann und ein Mitunternehmerrisiko trägt.
[i]Partizipation an Umsätzen nicht ausreichendEine von den eigenen Umsätzen des neuen Partners abhängige Vergütung stellt – ungeachtet der B...