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Abfindung für den Verlust der dinglichen Absicherung von Versorgungsleistungen
Anmerkungen zum
Übertragen Eltern einen Betrieb mit größerem Grundbesitz auf ein Kind, möchten sie oft sicherstellen, dass mögliche künftige Wertsteigerungen der Grundstücke, etwa weil diese zu Bauland werden, auch ihnen bzw. ihren anderen Kindern zugutekommen. Durch entsprechende Klauseln im Übergabevertrag können sie sich einen Anspruch auf Teilhabe an einem etwaigen Verkaufserlös einräumen lassen. In anderen Fällen kann ein Verkaufsverbot für den Grundbesitz (allein oder zusätzlich) der Sicherung von Ansprüchen auf Versorgungsleistungen dienen, die bei der Übertragung des Betriebs vereinbart werden. Bislang war höchstrichterlich nicht eindeutig geklärt, wie Abfindungen für einen Verzicht auf ein vorbehaltenes Verkaufsverbot bzw. eine Beteiligung an dem Verkaufserlös steuerlich zu behandeln sind. Das Niedersächsische FG hatte mit Urteil v. - 9 K 283/13 ( NWB UAAAF-68210) nachträgliche Anschaffungskosten für die verkauften Grundstücke angenommen. Das Rezensionsurteil des BFH sieht dagegen in der Abfindung eine private, unentgeltlich Leistung, die der Zahlende steuerlich nicht geltend machen kann. Die Auffassung, das Kind müsse den rechnerischen Gewinn aus der Veräußerun...