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BMF | Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen und Anwendung von DBA
Das BMF hat das NWB WAAAG-92298 zum Anlass genommen, einige Elemente des Begriffs „Bezüge, die aus inländischen öffentlichen Kassen gewährt werden“ zu konkretisieren sowie auch den § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG und das abkommensrechtliche Kassenstaatsprinzip. Eine Folge des Urteils ist, dass eine Besteuerung im Inland nicht in Betracht kommt, soweit das Projekt und damit die Arbeitsvergütung anteilig aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird. Das Schreiben leitet aus dem Urteil auch Grundsätze – bezogen auf die Anwendung der Entwicklungshilfeklausel der DBA – ab, die in allen offenen Fällen, für den Steuerabzug vom Arbeitslohn erstmals für nach dem endende Lohnzahlungszeiträume und allgemein ab dem Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden sind. Das BMF erläutert seine Grundsät...