Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Düsseldorf | Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung eines Steuerbescheids an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen bereits ab 2017
Art. 28 Abs. 6 Satz 1 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vom i. d. F. des Protokolls v. ist dahin auszulegen, dass diese Vorschrift sich nicht auf Zustellungen gem. Art. 17 Abs. 3 Amtshilfeübereinkommen bezieht. Eine Vertragspartei, für die dieses Übereinkommen zum Zeitpunkt von dessen Inkrafttreten für die Schweiz am bereits als innerstaatliches Recht galt, durfte daher ab diesem Zeitpunkt einen Steuerbescheid unmittelbar durch die Post an einen in der Schweiz wohnhaften Adressaten zustellen. Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 VwZG war damit ab dem nicht mehr zulässig.
Im Streit war die [i]Deutsche Verwaltungsakte dürfen in der Schweiz seit 2017 per Post persönlich zugestellt werdenwirksame Bekanntgabe von Einkommensteuerschätzungsbescheiden. Das Finanzamt hatte am Steuerbescheide für 2009–2013, die an einen Steuerpflichtigen mit Wohn...