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Erbschaftsteuer – Wegfall der Steuerbefreiung für Familienheim bei Eigentumsaufgabe (BFH)
Dr. Sven Wanka*
Sachverhalt
Die Klägerin erbte den Miteigentumsanteil des Ehemanns an dem vor dem Tod gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus und blieb dort auch nach dessen Tod wohnen. Das Finanzamt S. 32gewährte daher die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG. Nach ca. 1,5 Jahren übertrug die Klägerin das gesamte Haus der gemeinsamen Tochter, behielt sich dabei den lebenslangen Nießbrauch vor und wohnte weiterhin dort. Das Finanzamt erließ daraufhin einen Änderungsbescheid, mit dem die Steuerbefreiung für den geerbten Miteigentumsanteil des Ehemanns rückwirkend vollständig entfiel.
Entscheidung des BFH
Die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familie...