Arbeitshilfe - Stand: 27.05.2021

Ausbildungswilligkeit des Kindes kann durch nachträgliche Erklärung des Kindes nachgewiesen werden

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(Vorübergehende) Erkrankung des Kindes während der Ausbildung: Kann die Ausbildungswilligkeit des Kindes durch eine nachträgliche Erklärung des Kindes nachgewiesen werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
XAAAH-38288