Entscheidend ist immer das Zusammenspiel
Gute alte Traditionen und neue Trends im Steuerrecht
Die Adventszeit ist durch zahlreiche Bräuche und Gepflogenheiten geprägt: so ist der Christstollen ein traditionelles Muss und über einen Adventskalender freuen sich Groß und Klein. Auch ein hohes Maß an Spendenbereitschaft gehört traditionell zur Vorweihnachtszeit – ein Ausnahmezustand an Hilfsbereitschaft, den sich viele Organisationen zunutze machen und nun verstärkt zur Unterstützung ihrer Hilfsprojekte aufrufen. Während die meisten Hilfsorganisationen bereits eine langjährige Tradition aufweisen, ist seit einigen Jahren noch ein weiterer Trend zu beobachten: die Entwicklung eines sog. sozialen Unternehmertums. Da sich immer mehr Gründer in der Start-up-Szene für soziale bzw. gemeinnützige Ziele engagieren, wächst die Zahl der Neugründungen in diesem Bereich kontinuierlich an. Als perfekt auf die Bedürfnisse dieser „Social Entrepreneurs“ zugeschnittene Rechtsform kombiniert die gemeinnützige GmbH die Vorteile einer klassischen GmbH, wie beispielsweise die Haftungsbeschränkung, mit den Steuervorteilen, die das Gemeinnützigkeitsrecht den Nonprofit-Organisationen bietet. Parallel zur wachsenden Bedeutung der gGmbH in der Praxis geht bereits die erste Gründergeneration von Bord und so gewinnen Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf bzw. Kauf von Anteilen an einer gGmbH auch in der steuerlichen Beratung zunehmend an Breitenwirkung. Welche gemeinnützigkeitsrechtlichen Fallstricke bei der Veräußerung eines Anteils an einer als gemeinnützig anerkannten GmbH lauern, die zum Entzug der Steuerprivilegien führen, analysiert Fiand auf .
Durch die im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes III mit Wirkung zum vorgenommene Anhebung der Grenze für Vorjahresumsätze kommen laut Aussage des BMWi 68.400 Steuerpflichtige erstmalig in den Genuss der Privilegien, die das Umsatzsteuerrecht für sog. Kleinunternehmer vorsieht. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass im Zuge der Umsetzung des sog. MwSt-Digitalpakets die Vorschriften zur Ortsbestimmung von auf elektronischem Weg an Nichtunternehmer erbrachte sonstige Leistungen seit um eine Umsatzschwelle ergänzt wurden. Die Regelungen dienen der Entlastung von kleineren Unternehmen, sie sind von diesen jedoch nicht zwingend anzuwenden; in beiden Fällen kann durch Option auf die Vergünstigungen verzichtet werden. Anhand von Beispielen zeigen Vetter/Stößel/Schneidereit auf das Zusammenspiel dieser beiden Vorschriften in der Praxis auf und geben einen Ausblick auf die kürzlich von den Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten vereinbarte Öffnung der Kleinunternehmerregelung für nicht im Leistungsmitgliedstaat ansässige EU-Unternehmen zum .
Mit dieser Ausgabe endet der Jahrgang 2019. Die NWB-Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern erholsame und besinnliche Weihnachtsfeiertage!
Claudia Kehrein
Fundstelle(n):
NWB 2019 Seite 3801
NWB WAAAH-38258