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Die betriebsbedingte Kündigung
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Einleitung
Die soziale Auswahl bei der betriebsbedingten Kündigung war Gegenstand jüngst ergangener Entscheidungen des , DB 1990 S. 789; Urt. v. - 2 AZR 580/88, DB 1990 S. 380). Welchen Anforderungen eine rechtlich unangreifbare Sozialauswahl genügen muß, gehört zu den umstrittensten Problemfeldern des Arbeitsrechts. Ihre Bedeutung für die Rechtspraxis wird auch in Zeiten der Hochkonjunktur weiter zunehmen. Der Computer-Boom der 80er Jahre steht für eine Entwicklung, die eine Vielzahl von Arbeitsplätzen einer nachhaltigen Umwandlung unterzieht. Die Notwendigkeit, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten, berührt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Existenzgrundlage. Die Anpassungsfähigkeit dieser Unternehmen hängt auch ab von den arbeitsrechtlichen Folgekosten technologischer und organisatorischen Rationalisierungsmaßnahmen (Kündigungsschutzprozesse, Abfindungen, Sozialplankosten, unvermeidbarer Beschäftigungsüberhang). Diese Folgekosten auf ein Mindestmaß zu begrenzen, erfordert planvolle Weichenstellungen bereits im Vorfeld auszusprech...